Notariat_BaslerBrunner

NOTARIAT

Unser Notariat führt öffentliche Beurkundungen durch. Solche werden überall, wo die Vertragsparteien vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig betrachtet werden, zwingend vorgeschrieben.

Beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte finden sich u.a. in folgenden Lebensbereichen:

  • im Familienrecht: bspw. Eheverträge
  • im Erbrecht: bspw. Testamente oder Erbverträge (mit Zeugen)
  • im Sachenrecht: bspw. Grundstückkaufverträge, Stockwerkeigentum, Baurechte
  • im Gesellschaftsrecht: bspw. Gesellschaftsgründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen.