NOTARIAT
Unser Notariat führt öffentliche Beurkundungen durch. Solche werden überall, wo die Vertragsparteien vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig betrachtet werden, zwingend vorgeschrieben.
Beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte finden sich u.a. in folgenden Lebensbereichen:
- im Familienrecht: bspw. Eheverträge
- im Erbrecht: bspw. Testamente oder Erbverträge (mit Zeugen)
- im Sachenrecht: bspw. Grundstückkaufverträge, Stockwerkeigentum, Baurechte
- im Gesellschaftsrecht: bspw. Gesellschaftsgründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen.