Rechtsgebiete_BaslerBrunner

Scheidungsrecht

Trennungen und Scheidungen können eine grosse Belastung darstellen und vieles Abverlangen (Emotionen, Zeit, Geld). Wir unterstützen und begleiten Sie durch diesen Lebensabschnitt.
Unser Mediator kann helfen, schwierige Situationen zu glätten/beruhigen, um gemeinschaftlich eine für alle passende Lösung zu finden.
Wir arbeiten für Sie individualisierte Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen aus und führen auch Prozesse im Zusammenhang mit der Regelung des Getrenntlebens und der Scheidung.
 

  • Prozessführung in Trennungs- / Eheschutz- und Scheidungsverfahren
  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungskonventionen
  • Unterhaltsrecht, Unterhaltsberechnungen
  • Beratung in güterrechtlichen Fragen
  • Konkubinatsverträge

Die wichtigsten Antworten zum Thema Scheidung

Eine Scheidung kann einvernehmlich über den Abschluss einer Scheidungskonvention erfolgen, in welcher sämtliche Nebenfolgen (Kinderbelange, Unterhaltsbeiträge, Güterrecht, Teilung Freizügigkeitsleistung, Kostenregelung) vereinbart werden. Falls sich die Parteien uneinig sind, muss das Familiengericht über die Nebenfolgenregelung entscheiden.

Die Anwaltskosten belaufen sich bei einer Konventionalscheidung in der Regel auf rund CHF 3600. Gerichtskosten fallen je nach Gericht zwischen CHF 1500 bis CHF 2500 an. Die Kosten können allerdings massiv ansteigen, wenn eine Scheidung streitig ausgetragen wird und insbesondere auch die güterrechtlichen Belange einen hohen Streitwert haben. In diesen Fällen wird in der Regel nach den kantonalen Anwalts- und Gerichtstarifen abgerechnet.

Im Idealfall kann ein Scheidungsverfahren mit dem Abschluss einer Scheidungskonvention innert sechs bis acht Wochen abgeschlossen werden. In streitigen Fällen und insbesondere dann, wenn auch Rechtsmittelverfahren zu führen sind, kann sich ein Scheidungsverfahren allerdings auch über Jahre hinziehen.

Oft können Lösungen gefunden werden, dass ein Ehegatte die eheliche Liegenschaft zu Alleineigentum übernehmen kann. Dies ist zuweilen im Rahmen einer Gesamtlösung zu prüfen, bei welcher sowohl Unterhalts-, wie auch Güterrechts- und/oder Freizügigkeitsausgleichsfragen zu klären sind.

Auch hier gilt es im Rahmen einer Gesamtlösung zu prüfen, ob beispielsweise die Möglichkeit besteht, eine güterrechtliche Ausgleichszahlung gestaffelt vorzunehmen (ein Darlehen stehen zu lassen) oder ob Ansprüche auf Unterhalt und/oder weitere güterrechtliche Forderungen zur Verrechnung gebracht werden können.